Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung der Swmtl Holding AG am 30. Juni 2017 Medienmitteilung vom 8. Juni 2017 Der Verwaltungsrat der Swmtl Holding AG in Liq. hat heute die nächste ordentliche Generalversammlung einberufen. Die Generalversammlung findet am 30. Juni 2017 in Zürich statt. Die Traktanden gehen aus der Anlage hervor. Die Einladung zur Generalversammlung wird am 9. Juni 2017 im SHAB (www.shab.ch Rubrik:Unternehmenspublikationen) publiziert. Bestellung von Unterlagen: der Geschäftsbericht sowie der Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung, liegen innert der statutarischen Frist am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre auf. Exemplare des gedruckten Geschäftsberichtes, der nur in englischer Sprache verfasst ist, werden anlässlich der Generalversammlung zur Verfügung der Aktionäre aufliegen. Aktionäre, die eine Ausfertigung vorab zu erhalten wünschen, können diese im Internet (www.swmtl.net) unter „Investor Relation“ finden. Aktienregister: Die Gesellschaft muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 697l OR) ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre führen. Die Aktionäre werden somit aufgefordert die Anzahl Aktien unter Angabe der Vor- und Nachnamen, des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit sowie der Adresse oder die Details der juristischen Person (und sofern sie mehr als 25 % der Aktien besitzen die Details des wirtschaftlich Berechtigten) zu melden. Eintrittskarte mit Stimmkarten: Eintrittskarten für die ordentliche Generalversammlung können gegen Vorlage einer Bankdepotbestätigung mit Sperrvermerk am Sitz der Gesellschaft, Weidenstrasse 50, 4143 Dornach bezogen werden. Aktionäre, welche ihre Titel nicht selbst verwahren, können ihre Eintrittskarte ausserdem auf schriftliches Verlangen über die Depotbank beziehen. Deren Spesen werden durch die Gesellschaft getragen. Eintrittskarten können bis spätestens 27 Juni 2017 bezogen werden. Wir machen auf Artikel 17 Abs. 2 der Gesellschaftsstatuten aufmerksam, wonach sich ein Aktionär an der Generalversammlung nur durch einen anderen Aktionär vertreten lassen kann.
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Anlage 1: Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung am 30. Juni 2017 |