Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung der Swmtl Holding AG in Liq. am 31. Mai 2024 Der Verwaltungsrat der Swmtl Holding AG in Liq. hat heute die nächste ordentliche Generalversammlung einberufen. Die Generalversammlung findet am 31. Mai 2024 im Hotel Zys (Zwyssighof) an der Alberich Zwyssigstrasse 78 in 5430 Wettingen statt. Die Traktanden gehen aus der Anlage hervor. Die Einladung zur Generalversammlung wurde termingerecht im SHAB (www.shab.ch) veröffentlicht. Bestellung von Unterlagen: der Geschäftsbericht sowie der Bericht der Revisionsstelle
an die Generalversammlung, liegen innert der statutarischen Frist am Sitz der Gesellschaft
zur Einsichtnahme für die Aktionäre auf. Exemplare des gedruckten Geschäftsberichtes werden
anlässlich der Generalversammlung zur Verfügung der Aktionäre aufliegen. Aktionäre, die eine
Ausfertigung vorab zu erhalten wünschen, können diese im Internet unter
(swissmetal:
Publications (swmtl.net))
finden oder via E-Mail an agiovanoli@matrixs.com
anfordern. Aktienregister: Die Gesellschaft muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Art.
697l OR) ein Verzeichnis über die Effekten führen. Die Aktionäre werden somit
aufgefordert die Anzahl Aktien unter Angabe der Vor- und Nachnamen, des Geburtsdatums, der
Staatsangehörigkeit sowie der Adresse oder die Details der juristischen Person (und sofern
sie mehr als 25 % der Aktien besitzen die Details des wirtschaftlich Berechtigten) zu melden
(sofern nicht bereits erfolgt). Eintrittskarte mit Stimmkarten: Eintrittskarten für die ordentliche Generalversammlung
können gegen Vorlage einer Bankdepotbestätigung (trifft nur zu, wenn die Aktionäre noch
nicht im Aktienregister eingetragen sind) mit Sperrvermerk beim Verwaltungsrat (siehe unten)
bezogen werden. Aktionäre, welche ihre Titel nicht selbst verwahren, können ihre
Eintrittskarte ausserdem auf schriftliches Verlangen über die Depotbank beziehen. Deren
Spesen werden durch die Gesellschaft getragen. Eintrittskarten können bis spätestens 29. Mai
2024 bezogen werden. Wir machen auf Artikel 17 Abs. 2 der Gesellschaftsstatuten aufmerksam,
wonach sich ein Aktionär an der Generalversammlung nur durch einen anderen Aktionär
vertreten lassen kann. Kontakt:
Anlage: Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung am 31. Mai 2024 |