Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung der Swmtl Holding AG in Liq. am 30. Juni 2022
Wichtige Mitteilung des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit dem Coronavirus Gestützt auf Art. 27 Covid-19- Verordnung 3 hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Generalversammlung auf schriftlichem Weg durchgeführt wird. Aktionärinnen und Aktionäre können somit ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels schriftlicher Vollmacht (Vollmachtsformular gemäss Einladung) ausüben.
Die Traktanden gehen aus der Anlage hervor. Die Einladung zur Generalversammlung wird
termingerecht im SHAB (www.shab.ch) veröffentlicht. Bestellung von Unterlagen: der Geschäftsbericht sowie der Bericht der Revisionsstelle
können im Internet (www.swmtl.net) unter "Investor
Relation" heruntergeladen oder per E-Mail an agiovanoli@matrixs.com
angefordert werden. Aktienregister: Die Gesellschaft muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Art.
697l OR) ein Verzeichnis über die Aktionäre führen. Die Aktionäre werden somit
wiederholt aufgefordert die Anzahl Aktien unter Angabe der Vor- und Nachnamen, des
Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit sowie der Adresse oder die Details der juristischen
Person (und sofern sie mehr als 25 % der Aktien besitzen die Details des wirtschaftlich
Berechtigten) zu melden (sofern nicht schon erfolgt). Einschränkung: Stimmrechtberechtigt sind nur die Aktionäre, die
bereits im Aktienregister eingetragen sind oder sich noch vor der Generalversammlung
eintragen lassen Kontakt:
Anlage: Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung am 30. Juni 2022 |