Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung der Swmtl Holding AG in Liq. am 29. Juni 2020
Wichtige Mitteilung des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit dem Coronavirus Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus kann die diesjährige ordentliche Generalversammlung nicht in der bisherigen Form durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie der Mitarbeitenden, gestützt auf Art. 6b der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des Bundesrats (COVID-19-Verordnung 2), Folgendes entschieden:
Allen Aktionärinnen und Aktionären steht die Möglichkeit offen, dem unabhängigen
Stimmrechtsvertreter eine schriftliche Vollmacht mit Instruktionen abzugeben (siehe
Einladung).
Die Traktanden gehen aus der Anlage hervor. Die Einladung zur Generalversammlung wird
termingerecht im SHAB (www.shab.ch) veröffentlicht. Bestellung von Unterlagen: der Geschäftsbericht sowie der Bericht der Revisionsstelle
können im Internet (www.swmtl.net) unter ?Investor
Relation? herunter geladen oder per E-Mail an agiovanoli@matrixs.com
angefordert werden.. Aktienregister: Die Gesellschaft muss aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (Art.
697l OR) ein Verzeichnis über die Inhaberaktionäre führen. Die Aktionäre werden somit
aufgefordert die Anzahl Aktien unter Angabe der Vor- und Nachnamen, des Geburtsdatums, der
Staatsangehörigkeit sowie der Adresse oder die Details der juristischen Person (und sofern
sie mehr als 25 % der Aktien besitzen die Details des wirtschaftlich Berechtigten) zu melden
(sofern nicht schon erfolgt). Einschränkung: Stimmrechtberechtigt sind nur die Aktionäre, die
bereits im Aktienregister eingetragen sind oder sich noch vor der Generalversammlung
eintragen lassen Kontakt:
Anlage: Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung am 29. Juni 2020 |